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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 21 | Abschreibung: Nutzungsdauer bei Altenheimen und Pflegeheimen

Kann die Nutzungsdauer für im Privatvermögen befindliche Altenheime und Pflegeheime in Anlehnung an die für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude geltende Regelung auf 33 Jahre geschätzt und somit ein AfA-Satz von 3 % gewährt werden oder ist von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren und damit von einem AfA-Satz von 2 % auszugehen?

So langsam kommen wir zum Ende dieser Audio-CD. Zum Abschluss noch drei weitere anhängige Verfahren, auf die ich Sie zumindest kurz hinweisen möchte.

Beginnen wir mit einer für den Steuerzahler positiven Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.

Eine GbR errichtet auf einem ihr gehörenden Grundstück ein Alten- und Pflegeheim. Die GbR verpachtet es an eine Seniorenresidenz in der Rechtsform einer GmbH und erzielt hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt ging von der normalen Nutzungsdauer für Gebäude im Privatvermögen aus, also von 50 Jahren. Entsprechend ergab sich ein jährlicher Abschreibungssatz von 2 %. Das Finanzgericht argumentierte hingegen: Das Alten- und Pflegeheim befindet sich zwar im Privatvermögen der GbR. Es wird aber im Rahmen eines Betriebs genutzt. Die rheinland-pfälzi...