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BBEV Nr. 5 vom Seite 190

Geldanlage 2009: Aktuell anhängige Verfahren beim EuGH, BVerfG und BFH im Überblick

In welchen Fällen Anleger ihre Steuerbescheide offen halten sollten

von Robert Kracht, Bonn

Die Hauptstreitpunkte in den zahlreichen anhängigen Verfahren vor dem BVerfG, EuGH und BFH zur Geldanlage beziehen sich auf die §§ 20, 22, 23 EStG, den Werbungskostenabzug, die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens sowie auf das InvStG und noch alte ErbStG. Ihre Mandanten sollten sich daher die über § 363 AO bestehenden Möglichkeiten auf ein Ruhen des Einspruchsverfahrens kraft Gesetzes nicht entgehen lassen, um am positiven Ausgang der Verfahren zu partizipieren. Der Beitrag soll Ihnen einen Überblick über die derzeit strittigen Sachverhalte mit Praxisrelevanz geben, damit die Bescheide zu den einzelnen Punkten weitestgehend offen bleiben können.

I. Das ruhende Verfahren

Die stetig ansteigende Zahl der Einsprüche resultiert nicht aus zunehmenden Fehlern des Finanzamts, sondern aus dem Hinweis auf ein anhängiges Musterverfahren. Immer mehr Steuerpflichtige hängen sich an ein Verfahren Dritter an, um vom positiven Ausgang zu profitieren, ohne Kosten, eigene rechtliche Begründungen oder Risiken. Ausganspunkt hierfür ist § 363 AO, wodurch ein Rechtsbehelf kraft Gesetz ruht, wenn

  • wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren beim EuGH, BVerfG, BFH oder einem anderen obersten Bundesgericht anhä...