Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vom Abteilungs- oder Bereichsleiter privat gezahlte Bewirtungskosten für Arbeitnehmer als Werbungskosten
Die von einem Abteilungs- oder Bereichsleiter getragenen Bewirtungskosten für die Jahresabschlussfeier seiner Abteilung können beruflich veranlasst sein. Er kann sie daher in vollem Umfang als Werbungskosten absetzen. Nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz gilt nicht die Abzugsbeschränkung für Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trägt.
infoCenter „Bewirtungskosten”, NWB XAAAA-88429
infoCenter „Werbungskosten Arbeitnehmer”, NWB OAAAB-17605