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FG Rheinland-Pfalz 19.02.2009 5 K 1666/08, BBK 9/2009 S. 422

Vom Abteilungs- oder Bereichsleiter privat gezahlte Bewirtungskosten für Arbeitnehmer als Werbungskosten

Die von einem Abteilungs- oder Bereichsleiter getragenen Bewirtungskosten für die Jahresabschlussfeier seiner Abteilung können beruflich veranlasst sein. Er kann sie daher in vollem Umfang als Werbungskosten absetzen. Nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz gilt nicht die Abzugsbeschränkung für Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trägt.

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