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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 14/09 EFG 2009 S. 1074 Nr. 13

Gesetze: VersStG § 1 Abs. 1, VersStG § 2 Abs. 1

Vorliegen eines Versicherungsverhältnisses

Leitsatz

Die Übernahme des Risikos der Beschädigung, des Verlustes und der Wertminderung auch bei fahrlässigem Verhalten des Leasingnehmers durch den Leasinggeber gegen Zahlung eines Entgelts stellt eine Vereinbarung über die Risikotragung im Rahmen des Leasingverhältnisses dar. Ein Versicherungsverhältnis dadurch wird nicht begründet.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1216 Nr. 19
EFG 2009 S. 1074 Nr. 13
UVR 2009 S. 204 Nr. 7
EAAAD-19163

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