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FG Köln Urteil v. - 2 K 792/16

Gesetze: VersStG § 1 Abs 2 Satz 2 Nr 2, VersStG § 1 Abs 2 Satz 1 Nr 2

Versicherungsteuer

Steuerpflicht von Prämien für Protection Indemnity-Versicherungen

Leitsatz

1) Ist der Sondertatbestand des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VersStG bei einer „Haftpflichtversicherung für den Betrieb eines Seeschiffs” mangels Registereintragung der Schiffe in Deutschland nicht erfüllt, kann gleichwohl eine Steuerpflicht nach den Grundtatbestand des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VersStG gegeben sein.

2) Mangels gemeinschaftsrechtlicher Regelungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung in zwei EU-Mitgliedstaaten wäre eine eintretende Mehrfacherfassung außerhalb der Regularien zur Versicherungsteuer aufzulösen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 1293 Nr. 25
DStRE 2018 S. 892 Nr. 14
VAAAG-79357

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