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FG Köln Urteil v. - 2 K 430/11 EFG 2014 S. 2006 Nr. 22

Gesetze: VersStG § 2 Abs 1, VersStG § 3 Abs 1, VersStG § 1 Abs 1

Versicherungssteuer

Konzerninterne Absicherung des Forderungsausfallrisikos

Leitsatz

Übernimmt eine Muttergesellschaft für ihre Tochtergesellschaften gegen Bezahlung das Risiko eines Forderungsausfalls, unterliegt dieser Vorgang der Versicherungssteuer. Die Bezeichnung der Vereinbarung als Ausfallbürgschaft ändert hieran nichts, wenn es sich dem Wesen nach um einen Versicherungsvertrag handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DB 2014 S. 12 Nr. 38
DStR 2014 S. 10 Nr. 41
DStRE 2014 S. 1193 Nr. 19
EFG 2014 S. 2006 Nr. 22
NWB-Eilnachricht Nr. 49/2014 S. 3676
TAAAE-74647

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