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Gewerbesteuer-Aufwand ab 2008 als Entnahme?
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Frage
Seit der Unternehmensteuerreform 2008 ist der Aufwand für Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2008 einer GmbH & Co. KG tauchten dazu zwei Fragen auf: Muss ich die Gewerbesteuer-Zahlungen für 2008 zu Lasten des Privatkontos verbuchen? Darf ich die Erstattung der Gewerbesteuer für 2007 als Einlage verbuchen?
Antwort
1. Gewerbesteuer als Entnahme
Mit der Unternehmensteuerreform 2008 hat der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgeschafft (§ 4 Abs. 5b EStG). Danach sind die Gewerbesteuer und die auf sie entfallenden Nebenleistungen keine Betriebsausgaben mehr. Der Wortlaut der Vorschrift brachte Auslegungsschwierigkeiten mit sich: Denn obwohl die Gewerbesteuer-Zahlungen unzweifelhaft handelsrechtlichen Aufwand darstellen, steht in der Gesetzesbegründung zur Unternehmensteuerreform, es handele sich um eine Privatentnahme ...