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FA muss Gerichtskosten für Verfahren wegen Pendlerpauschale tragen
Die Finanzämter müssen die Verfahrenskosten tragen in den Gerichtsverfahren, die die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale betrafen und die sich nach der Entscheidung des BVerfG erledigt haben. Dies entschied der .
Die Pflicht, die Kosten zu tragen, ergibt sich aus [i]Verlierer zahlt die Kosten§ 138 Abs. 1 FGO: Danach muss bei Erledigung der Hauptsache derjenige die Kosten tragen, der voraussichtlich das Verfahren verloren hätte. Dies ist angesichts des das Finanzamt, weil sich die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig herausgestellt hat.
Hinweis: Die Entscheidung des BFH hat nur Bedeutung für die Parallelverfahren bei den Finanzgerichten, die die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale betrafe...