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Betriebsaufspaltung: Zugehörigkeit des Grundstücks eines Gesellschafters zum Sonderbetriebsvermögen
Ein Grundstück gehört im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nicht bereits dann zum Sonderbetriebsvermögen (SBV) eines Gesellschafters einer Besitz-Personengesellschaft, wenn es „betrieblich genutzt” werden soll. Aus der beabsichtigten betrieblichen Nutzung ergibt sich nach dem noch keine Zugehörigkeit zum SBV, weil das [i]Absicht zur Nutzung nicht ausreichendGrundstück auch den eigenen wirtschaftlichen Interessen des Gesellschafters dienen und damit zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmens gehören könnte.
Für die Zurechnung zum SBV I ist erforderlich, dass das Grundstück der Besitz-Personengesellschaft überlassen wird. Eine Zurechnung zum SBV II kommt hingegen in Betracht, wenn das Grundstück der Betriebs-GmbH überlassen und das Nutzungsverhältnis eindeutig durch die Interesse...