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Einkommensteuer | Keine Tarifbegünstigung des Übernahmegewinns
Der Übernahmegewinn nach den §§ 4 ff. UmwStG 1995 war nach dem nicht gem. § 32c EStG 1996 tarifbegünstigt.
Der bemerkenswerte Umstand, dass die Frage der Tarifbegünstigung eines Übernahmegewinns nicht durch das Urteil in einem Revisionsverfahren entschieden, sondern zum Gegenstand eines Beschlusses über eine Nichtzulassungsbeschwerde gemacht wurde, lässt sich wohl nur so erklären, dass es sich um auslaufendes Recht handelte und dass der Fall schon gut zehn Jahre beim Finanzgericht gelegen hatte. Gleichwohl war die grundsätzliche, im Schrifttum aber umstrittene Frage zu entscheiden, ob der Übernahmegewinn nach den §§ 4 ff. UmwStG 1995 der Gewerbesteuer unterliegt, denn nur dann konnte die Tarifbegünstigung eingreifen. Diese Vorfrage ist auch für die Anwendung der Nachfolgevorschrift des § 35 EStG von Bedeutung, denn ...