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Firmenwagen zur privaten Nutzung
Neu im April
Mehrjährige Aufwendungen bei Kostendeckelung
Übersteigt der nach der Bruttolistenpreisregelung insgesamt ermittelte geldwerte Vorteil die beim Arbeitgeber tatsächlich anfallenden Gesamtkosten für den Firmenwagen (z. B., weil das Fahrzeug geleast oder der Abschreibungszeitraum für das Fahrzeug bereits abgelaufen ist), wird der nach der 1 %-/0,03 %-Methode ermittelte geldwerte Vorteil auf die beim Arbeitgeber tatsächlich anfallenden Gesamtkosten begrenzt (sog. Kostendeckelung; vgl. das Stichwort „Firmenwagen zur privaten Nutzung“ unter Nr. 7).
Aufwendungen für das Kraftfahrzeug, die für mehr als ein Jahr geleistet werden (insbesondere eine Leasingsonderzahlung), sind auf den betroffenen Zeitraum anteilig zu verteilen.
Neues auf einen Blick:
1. Maßgebender Bruttolistenpreis für Elektrofahrzeuge
Bei reinen Elektrofahrzeugen wird nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis oder Absetzung für Abnutzung bzw. Leasingrate bei der Fahrtenbuchmethode) angesetzt, wenn der Bruttolistenpreis dieses Fahrzeugs eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Für nach dem angeschaffte oder geleaste Fahrzeuge Art ist die Obergrenze von zuvor 60000 € ...