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StuB Nr. 15 vom Seite 592

Private Fähr- bzw. Mautgebühren mindern geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung nicht

StB Michael Seifert

Stellt ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung, sind geldwerte Vorteile für die private Nutzungsmöglichkeit, die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und für Familienheimfahren, für die ein Werbungskostenabzug ausscheidet, zu erfassen (§ 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 EStG). Der geldwerte Vorteil kann entweder nach

  • der pauschalen (sog. 1 %-Regelung) oder

  • der individuellen Wertermittlungsmethode (sog. Fahrtenbuch-Regelung)

angesetzt werden.