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Vermögensbeteiligungen
Neu im Februar
Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Unternehmensnachfolge
Anhand aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles ist zu entscheiden, ob die Zuwendung einer Vermögensbeteiligung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer oder einem diese nahestehende Person (z. B. Familienangehöriger)
den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (= Arbeitslohn),
aufgrund einer zwischen den Beteiligten bestehenden Sonderrechtsbeziehung einer anderen Einkunftsart oder
dem nicht steuerbaren einkommensteuerlichen Bereich (z. B. bei einer schenkungsteuerlichen Zuwendung aus privater Veranlassung)
zuzurechnen ist (vgl. das Stichwort „Vermögensbeteiligungen“ unter Nr. 1). Die persönlichen (subjektiven) Auffassungen und Einschätzungen der an der Zuwendung Beteiligten sind dabei unerheblich. Entscheidend sind allein die vorliegenden objektiven Umstände.
Daher führt die schenkweise Übertragung von Geschäftsanteilen auf leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge nicht ohne weiteres zu Arbeitslohn. In dem vom Bundesfinanzhof zu entscheidenden Streitfall war die Klägerin seit vielen Jahren in der Führungsebene eines kleineren Unternehmens tätig. Da der Sohn der Gründungsgesellschaft...