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Vermögensbeteiligungen
Neu im Juli
Neues Anwendungsschreiben zu Belegschaftsaktien und Startup-Beteiligungen
Die Finanzverwaltung hat ihr umfangreiches Anwendungsschreiben zur Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen aufgrund der gesetzlichen Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz mit zeitlicher Anwendung ab dem Kalenderjahr 2024 aktualisiert (vgl. das Stichwort „Vermögensbeteiligungen“).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Freibetrag bei Gewährung von Vermögensbeteiligungen (z. B. Belegschaftsaktien)
Die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags von 2000 € jährlich setzt voraus, dass die Vermögensbeteiligung allen Arbeitnehmern offensteht, die bei Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Arbeitgeber stehen.
Aus Vereinfachungsgründen muss sich das Beteiligungsangebot u. a. nicht an Arbeitnehmer richten,
die in einem anderen inländischen Unternehmen tätig sind, deren Dienstverhältnis deshalb ruht und mit denen das aufnehmende Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat oder mit denen eine Entsendevereinbarung abgeschlossen wurde sowie
an ein ausländisches Unternehmen en...