Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterstützungskasse
1. Allgemeines
Im Gegensatz zum Begriff der Pensionskasse (vgl. dieses Stichwort) fehlte es früher an einer eindeutigen Umschreibung des Begriffs der Unterstützungskasse. Das ist daraus zu erklären, dass Unterstützungskassen in den verschiedensten Formen und zu den verschiedensten Zwecken ins Leben gerufen wurden. Rechtsfähige Unterstützungskassen werden meist als Verein oder als GmbH, seltener in der Form der Stiftung errichtet. Nicht rechtsfähige Unterstützungskassen sind meist nicht rechtsfähige Vereine, haben aber nicht selten eine noch losere Form. Ein Interesse an der Rechtsfähigkeit der Unterstützungskassen besteht für die Arbeitgeber deshalb, weil Zuwendungen an rechtsfähige Unterstützungskassen in größerem Umfang als Betriebsausgaben abzugsfähig sind (vgl. § 4d EStG). Für die lohnsteuerliche Behandlung ist die Frage der Rechtsfähigkeit jedoch ohne Bedeutung. Hinsichtlich des Zwecks und der Art der Leistungen ist zu unterscheiden zwischen Unterstützungskassen mit Leistungen von Fall zu Fall (z. B. Unterstützungen und Beihilfen bei Krankheiten oder Unfällen, Erholungsbeihilfen) und Unterstützungskassen mit laufenden Leistungen. Manche Unterstützungskassen sehen beide Arten von Leistun...