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Lexikon - Stand: 10.02.2025

Unfallversicherung

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neues und Wichtiges auf einen Blick:

1. Aufhebung der Pauschalierungsgrenze von 100 € für Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung ab

Bis zum konnte der Arbeitgeber die Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung nur dann mit einem Pauschsteuersatz von 20 % erheben, wenn der Durchschnittsbeitrag ohne Versicherungsteuer 100 € jährlich nicht überschritten hat. Bei einem Überschreiten des Durchschnittsbetrags von 100 € jährlich musste der gesamte Betrag bei den versicherten Arbeitnehmern dem individuellen Lohnsteuerabzug unterworfen werden.

Durch das im März 2024 verabschiedete Wachstumschancengesetz ist die Pauschalierungsgrenze von 100 € jährlich rückwirkend ab Jahresbeginn 2024 gestrichen worden. Somit kann der Beitrag zu einer Gruppenunfallversicherung seit dem unabhängig von seiner Höhe mit 20 % pauschal besteuert werden. Dies gilt sowohl bei neu abgeschlossenen als auch bei bestehenden Versicherungsverträgen. Vgl. die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 5.

2. Keine Anwendung der monatlichen 50-Euro-Freigrenze bei Gruppenunfallversicherung

Obwohl es sich bei der Verschaffung von Versicherungs...

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