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Geburtstagsfeier
Die lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen sieht einen Freibetrag für jeden teilnehmenden Arbeitnehmer (einschließlich der Aufwendungen für seine Begleitpersonen) vor (vgl. das Stichwort „Betriebsveranstaltungen“).
Die Freibetragsregelung für Betriebsveranstaltungen ist aber nicht auf die nachfolgend erläuterten Geburtstagsfeiern übertragen worden. Es bleibt daher bei den nachfolgend erläuterten Geburtstagsfeiern bei einer 110-Euro-Freigrenze und einer Einbeziehung von Geschenken bis zu einem Gesamtwert von 60 € in die für die Prüfung der Freigrenze maßgebenden Gesamtkosten.
Lädt ein Arbeitgeber anlässlich des Geburtstags eines Arbeitnehmers Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter der Firma zu einem Empfang ein, ist unter Abwägung der konkreten Umstände des Einzelfalles zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers und damit um eine betriebliche Veranstaltung (grundsätzlich steuerfrei) oder aber um ein privates Fest des Arbeitnehmers mit der Folge handelt, dass sämtliche vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehm...