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StuB Nr. 13 vom Seite 516

Geburtstagsfeier und Kostenabzug

StB Michael Seifert, Troisdorf

Die Frage nach dem Kostenabzug für eine Geburtstagsfeier geht in eine neue Runde. Nach Auffassung des NWB JAAAF-28826) können diese Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, wenn ein (Fremd-)Geschäftsführer ausschließlich seine Mitarbeiter bzw. Rentner sowie den Aufsichtsratsvorsitzenden einlädt, separate private Feiern des runden Geburtstags stattfinden und die Kosten je Teilnehmer an der Feier moderat sind. Im Entscheidungsfall ergab sich ein rein betrieblicher Charakter der Feier (Einbindung des Arbeitgebers in die Organisation, Werkhalle als Veranstaltungsort, Zeit: freitagmittags bis in den Nachmittag hinein, dem Kreis der Eingeladenen entsprechendes Ambiente).

Praxishinweis

Die Entscheidung ist mittlerweile beim BFH anhängig (Az. des BFH: VI R 7/16). Vergleichbare Sachverhalte sollten offengehalten werden.