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Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer und Geschäftspartner
Steuerliche Behandlung beim Zuwendenden und beim Empfänger
Privat veranlasste Geschenke sind einkommensteuerlich irrelevant; als typische Kosten der Lebensführung können sie nicht berücksichtigt werden. Aufwendungen für betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden, Lieferanten, Vertreter oder andere für den Betrieb wichtige Personen dürfen dagegen als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 35 € nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG). Für betrieblich veranlasste Geschenke an eigene Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene gilt diese Grenze – anders als für Geschenke an fremde Arbeitnehmer – nicht. Geschenke an eigene Arbeitnehmer sind auch dann als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die 35 €-Grenze überschritten ist.
In der NWB Datenbank haben Sie Zugriff auf die folgenden Arbeitshilfen:
Mandanten-Merkblatt „Geschenke“ NWB EAAAC-96016
Leitfaden zu den Tatbestandsmerkmalen des § 37b EStG NWB AAAAE-54094
Grundlagen „Sachzuwendungen an Arbeitnehmer“ NWB IAAAE-67929 S. 12
I. Begriff „Geschenk“
[i]Keine Begriffsdefinition im EStGDas Einkommensteuergesetz definiert den Begriff des ...