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StuB Nr. 5 vom Seite 167

Bewertung von Betriebsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform 2009

RA/FAStR StB Dr. Andreas Rohde, Bonn, und RA/FAStR StB Gereon Gemeinhardt, Bornheim und RA/FAStR StB Gereon Gemeinhardt, Bornheim

Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer und des Bewertungsrechts am verabschiedet und der Bundesrat am seine Zustimmung erteilt hatte, hat der Bundespräsident die Erbschaftsteuerreform am ausgefertigt, so dass die Reform am in Kraft treten konnte. Damit ist die durch die Entscheidung des ausgelöste zweijährige Diskussion über die Zukunft der Erbschaftsteuer beendet. Allerdings ist zu erwarten, dass mit der jetzt in Kraft getretenen Erbschaftsteuerreform die Diskussion darüber, ob die Reform den Vorgaben des BVerfG ausreichend und verfassungskonform genügt, erst beginnt . Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Bewertung des Betriebsvermögens als erste Stufe der Erbschaftsteuer sowie den mit den Bewertungsregelungen verbundenen Problemstellungen und Zweifelsfragen. Darüber hinaus enthält der Beitrag einen ersten Überblick über die vom Gesetzgeber geschaffenen Regelungen zur Anrechnung der Erbschaftsteuer auf die Einkommensteuer. Die Besteuerung von Betriebsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform wird in einem Folgebeitrag der Autoren in StuB 6...