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BBEV Nr. 1 vom Seite 28

Erbschaftsteuerreform: Bewertung und Besteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Belastungsvergleich zwischen altem und neuem Recht

von Annette Höne, Münster

Zum ist das ErbStRG in Kraft getreten, nachdem der Bundesrat am zugestimmt und hiernach der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hatte. Für Erbfälle nach dem und vor Inkrafttreten der Reform besteht ein bis zum befristetes Wahlrecht zur Anwendung des neuen Rechts. Der nachfolgende Beitrag erläutert die Unterschiede bei Übertragungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem bisherigen Recht und nach den Regelungen des ErbStRG. In einem Folgebeitrag werden wir darüber hinaus die Belastungsunterschiede bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften darstellen. Dieser Beitrag steht für Sie zudem bereits jetzt als Download in Ihrer Online-Datenbank nwbXpert Erben und Vermögen bereit (NWB DokID: NWB OAAAC-73207).

Alle Beiträge zur Erbschaftsteuerreform NWB OAAAC-73207

I. Bewertung, Steuerbegünstigungen und allgemeine Grundsätze

Ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft kann dem Betriebsvermögen oder dem übrigen Vermögen zuzuordnen sein. Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen hängt von der Bilanzierung ab und setzt voraus, dass der Anteil an der Kapitalgesellschaft bei der Übertragung des (Anteils am) Gewerbetrieb(s) mit übertragen wird.

Steuerbegünstigungen kommen wei...