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Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2025

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 31 u. 32 OECD-MA

Andreas Kolb (Oktober 2020)

Zu Artikel 31 - Inkrafttreten

Zu Artikel 32 - Kündigung

Erläuterungen

1Die Bestimmungen über das Inkrafttreten, die Ratifikation und die Kündigung sind für zweiseitige Abkommen verfasst und entsprechen den üblicherweise in zwischenstaatlichen Verträgen enthaltenen Regeln (Nr. 1 OECD-MK zu Art. 31 und 32).

I. Ratifikation

2Besondere Regeln über die Arten der Zustimmung eines Staates, durch einen Vertrag gebunden zu sein, enthält das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV) v. , das in der Bundesrepublik am in Kraft getreten ist. Diese Regeln sind auch bei der Anwendung von DBA zu beachten. Nach Art. 11 WÜRV wird die Ratifikation als eine der Möglichkeiten erwähnt, wie ein Staat seine Zustimmung erklärt, durch einen Vertrag völkerrechtlich gebunden zu sein. Die Bundesrepublik hat von dieser Möglichkeit in sämtlichen Abkommen Gebrauch gemacht, wobei der Ausdruck „Ratifikation“ im Abkommen mit China nicht erwähnt wird. Faktisch wird aber auch hier eine Ratifikation vorgenommen (vgl. Teil 3, DBA-China).

II. Verfahren bis zum Austausch der Ratifikationsurkunden

3Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist die letzte Stufe vor dem Inkrafttreten eines ...