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Keine Akteneinsicht in die Insolvenzakte
Das OLG Hamburg weist mit Beschluss vom 19. 5. 2008 darauf hin, dass dem ehemaligen Geschäftsführer einer inzwischen insolventen GmbH kein Recht zur Einsicht in die Insolvenzakte des Gerichts zusteht (Az: 2 VA 3/08). Dies gelte auch dann, wenn der ehemalige Geschäftsführer diese Einsicht benötigt, um eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter vorzubereiten.