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BBK Nr. 4 vom Seite 170

Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen

BMF nimmt erneut zur Bewertung des geldwerten Vorteils Stellung

Ingrid Geworske

Mit dem Urteil vom entschied der BFH, dass für Arbeitgeberdarlehen kein geldwerter Vorteil anzunehmen ist, wenn der vereinbarte Zinssatz marktüblich ist. Der BFH wandte sich mit dieser Entscheidung gegen die pauschale Richtlinienregelung, die immer dann einen geldwerten Vorteil annahm, wenn der Zinssatz weniger als 5 % betrug. Mit dem im Folgenden dargestellten /07/0009 [i]BMF-Schreiben vom 1. 10. 2008 NWB FAAAC-92683 fasst die Finanzverwaltung (erneut) zusammen, wie der geldwerte Vorteil zu ermitteln ist.

I. Einführung

Nach diversen Entscheidungen der Finanzgerichte hat sich 2006 der BFH mit der Frage befasst, wann ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vorliegt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen gewährt . Der BFH entschied: Ein lohnsteuerpflichtiger Vorteil liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber ein Darlehen zu [i]Kein geldwerter Vorteil bei marktüblichen Konditionenmarktüblichen Konditionen gewährt. Das Gericht führte aus, dass ein steuerlich zu berücksichtigender Vorteil nicht gegeben ist, wenn der Zinssatz an der Untergrenze der Streubreite der Bundesbank-Statistik liegt, da ein Kreditnehmer normalerweise das günstigste Angebot annim...