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BGH 11.12.2008 IX ZR 195/07, NWB 7/2009 S. 440

Insolvenzrecht | Insolvenzanfechtung unentgeltlicher Leistungen – Rückgewähranspruch

Dem Insolvenzverwalter steht der auf eine Anfechtung unentgeltlicher Leistungen gestützte Rückgewähranspruch auch dann zu, wenn der daneben bestehende Bereicherungsanspruch der Masse nur an der Kenntnis des Schuldners von der Nichtschuld der Leistung scheitert und dem Anfechtungsgegner „vorkonkursliche” Schadensersatzansprüche gegen den Schuldner zustehen. Der Anfechtungsgegner ist, anders als unter Geltung der Konkursordnung, nicht über die Grundsätze der Kenntnis der fehlenden Leistungspflicht sowie des Gebots von Treu und Glauben (§§ 814, 242 BGB) so zu stellen, als ob er aufrechnen könnte. Nach Ansicht des Gerichts sind Auszahlungen auf Scheingewinne in einem Schneeballsystem gem. § 134 InsO anfechtbar. Dies ging im entschiedenen Streit zulasten eines Kunden, der sich an spekulativen Optionsgeschäften...