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BGH 08.12.2008 II ZR 263/07, NWB 7/2009 S. 440

Gesellschaftsrecht | Sofortiger Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters

Die Satzung einer GmbH darf für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung – verliert. Der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist aber wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 3 GmbHG jedenfalls dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz [i]BGH, Urteil v. 30. 6. 2003 - II ZR 326/01 NWB XAAAB-98000 bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete (sofort fällige) Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann.