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NWB direkt Nr. 5 vom Seite 105

Steuerbegünstigungen für Baudenkmale

Reinhard Stöckel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-03235 Das Steuerrecht sieht für die verschiedenen Steuerarten (Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer) für Baudenkmale jeweils eine eigene Bemessungsgrundlage und damit auch Begünstigung vor.

Denkmaleigenschaft belastet Eigentümer

Die Denkmaleigenschaft belastet die Eigentümer eines Denkmals, weil sie aufgrund der Denkmalschutzgesetze zum Erhalt des Denkmals verpflichtet sind. Das kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und Eigentümer in ihrem Eigentumsrecht beschränken.

Denkmalschutz bei der Einheitsbewertung und Grundsteuer

[i]Abschlag von 5 % bzw. 10 % bei der EinheitsbewertungBemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der Einheitswert für das Grundstück. Erstreckt sich der Denkmalschutz auf Grundstück und Gebäude, ist ohne weiteren Nachweis ein Abschlag von 5 % vom Bodenwert und vom Gebäudewert zu gewähren. Wird nachgewiesen, dass die denkmalschutzrechtlichen Beschränkungen im Falle einer Veräußerung den Verkaufspreis in ungewöhnlichem Maß mindern, kann ein Abschlag von (bis zu) 10 % gewährt werden. Der Abschlag ist bei der Gebäudewertermittlung vom Restwert des Gebäudes vorzunehmen. Wird die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage Wohn-/Nutzfläche bemessen, bleibt die De...