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Bewertung | Lebenslängliche Nutzung oder Leistung: Vervielfältiger ab
Das gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekanntgegeben, die nach der am veröffentlichten Sterbetafel 2005/2007 des Statistischen Bundesamts ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem anzuwenden sind.