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Einkommensteuer | Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung bei Einschränkung der Nutzbarkeit eines Gebäudes
Nach dem können Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung aus wirtschaftlichen Gründen als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sich nach der Kündigung des Mietverhältnisses herausstellt, dass das auf die Bedürfnisse des Mieters ausgerichtete Gebäude nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nutzbar ist und auch durch eine (nicht steuerbare) Veräußerung nicht mehr sinnvoll verwendet werden kann.