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BFH 25.09.2008 IV R 80/05, NWB 5/2009 S. 267

Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei gewerblich geprägter Personengesellschaft

Nach dem setzt eine mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit auch bei Prüfung der gewerblichen Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) die Absicht zur Erzielung eines Totalgewinns (einer Betriebsvermögensmehrung) einschließlich etwaiger steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Aufgabegewinne voraus. Hieran fehlt es, wenn in der Zeit, in der die rechtsformabhängigen Merkmale der gewerblichen Prägung erfüllt sind, lediglich Vorlaufverluste erzielt werden.