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Neue Regeln für den Scheidungsfall geplant
Reform des Versorgungsausgleichs mit unangenehmen Überraschungen für Arbeitgeber
Bei Scheidung regelt der Versorgungsausgleich die Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehegatten. Nach dem aktuellen Entwurf des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (VersAusglG) sollen betriebliche Versorgungen im Regelfall im selben System ehezeitgerecht geteilt und beim selben Versorgungsträger eine Ausgleichsversorgung für den Ehegatten eingerichtet werden. Hat Ihr Mandant als Arbeitgeber Direktzusagen erteilt, ist er Versorgungsträger. Nach den geplanten Neuregelungen wird er dann für die Berechnung der Ausgleichsansprüche, die Informationen für Gericht und Parteien und die Durchführung des Ausgleichs als Beteiligter am gerichtlichen Verfahren verantwortlich zeichnen. Dazu gesteht ihm das neue Gesetz durchaus einen gewissen Spielraum zu, den es wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen gilt. Hier eröffnet sich ein neuer Dienstleistungsansatz für den Berater. Dieser Beitrag informiert Sie über die geplanten, für die betriebliche Versorgung relevanten Neuregelungen.
I. Der bisherige Ausgleich
1. Ausgleichsformen
Nach den derzeit noch geltenden Regelungen werden im Versorgungsausgleich zwischen den Eheleuten Anrechte auf Re...