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BBB Nr. 2 vom Seite 38

Berlin stärkt betriebliche Altersversorgung

Neue gesetzliche Regelungen bringen Betriebsrenten weiter voran

von RAin Betriebsw. (Dipl. VWA) Claudia Fritz, Pforzheim

Zum treten die Regelungen des Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung in Kraft. Sie sollen der betrieblichen Altersversorgung einen weiteren Schub verleihen und bringen Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – einerseits. Andererseits müssen die Arbeitgeber als bittere Pille die Unwägbarkeiten hinsichtlich des zukünftigen Volumens der Versorgungsverpflichtungen schlucken. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Bestimmungen.

I. Dauerhafte Senkung der Lohnnebenkosten

Seit der Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung im Jahr 2002 verwendeten immer mehr Arbeitnehmer Teile ihres Gehalts zum Aufbau einer Betriebsrente. Unverkennbar war dies dadurch getrieben, dass die Umwandlung bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialabgabenfrei erfolgen kann. Auch die Arbeitgeber profitierten von der Sozialversicherungsfreiheit der Umwandlungsbeträge. Durch den Wegfall des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung bedeutete Entgeltumwandlung für den Chef Senkung der Lohnnebenkosten. Die Sozialversicherungsersparnis bei Umwandlung von Lohn in Betriebsrente sollte jedoch nach dem Willen des Gese...