Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
Das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung nimmt die Anpassungen des deutschen Zivilverfahrenrechts an die Verordnungen (EG) Nr. 1896/2006, (EG) Nr. 861/2007 und (EG) Nr. 1393/2007 vor. Die EU-Normen gelten ohne Umsetzungsakt. Sie bedurften aber zum Teil der Ergänzung durch innerstaatliche Verfahrensregeln. Die neuen Verfahren sollen die Durchsetzung von Geldforderungen bei grenzüberschreitenden Bezügen beschleunigen und erleichtern. Die neuen einheitlichen Verfahren stehen alternativ neben den bisherigen nationalen Verfahren. Der Gläubiger hat also die Wahl, ob er lieber weiter allein das innerstaatliche Verfahren nutzen möchte. Die Änderungen betreffen die ZPO, aber auch weitere Verfahrensgesetze und das BGB. Das Gesetz trat am – seine letzten Teile treten am – in Kraft (BGBl 2008 I S. 2122).
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 wird ein Verfahren eingeführt, das sich nicht darauf beschränkt, die grenzüberschreitende Vollstreckung aus einem in einem EU-Mitgliedstaat ergangenen Titel europaweit sicherzustellen, sondern die Schaffung des (vollstreckbaren) Titels selbst zum Gegenstand hat. Abweichend vom deutschen Mahnverfahren ist dieses Europäische Mahnver...