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NWB Nr. 52 vom Seite 4884

Beschleunigung von Patentverfahren beabsichtigt

Das Bundeskabinett hat am den Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen. Das Patentrechtsmodernisierungsgesetz soll die Anmeldung von Patenten und Marken vereinfachen. Die Gerichtsverfahren sollen künftig schneller ablaufen – allein in der Berufungsinstanz in Patentsachen könnte es zu einer Halbierung der Verfahrensdauer kommen.

Kernstück des Gesetzentwurfs sind Verbesserungen beim sog. Nichtigkeitsverfahren. In diesem Verfahren wird gerichtlich überprüft, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde. In der ersten Instanz vor dem Bundespatentgericht muss das Gericht die Parteien künftig ausdrücklich auf Fragen hinweisen, die für die Entscheidung erheblich sind, aber von den Parteien in ihren Schriftsätzen bislang nicht ausreichend erörtert wurden. Die Parteien sollen so frühzeitig ihren weiteren Vortrag auf das Wesentliche konzentrieren. Durch eine Fristsetzung werden Verfahrensgegner und Gericht vor überraschendem neuen Vortrag in der mündlichen Verhandlung geschützt. Nach der Reform soll die Bestellung eines Sachverständigen im Berufungsverfahren von der Regel zur Ausnahme werden. Außerdem soll sich die Berufung darauf konzentrieren, die Entscheidun...