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Keine Teilwertabschreibung nach Einlage einer wertgeminderten Beteiligung
Anmerkung zumBFH-Urteil v. 2. 9. 2008 - X R 48/02
Der BFH hat seine Rechtsprechung weiterentwickelt, wonach eine wertgeminderte Beteiligung i. S. des § 17 Abs. 1 EStG nicht mit dem Teilwert, sondern mit den höheren Anschaffungskosten in das Einzelbetriebsvermögen des Gesellschafters einzulegen ist. Er stellt klar, dass die Wertdifferenz den Steuerpflichtigen nicht zur Vornahme einer Teilwertabschreibung berechtigt. Die Wertminderung ist erst dann zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung veräußert wird.
DokID ▶ NWB ZAAAC-95290. Rechtsgrundlagen ▶ § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b, § 17 Abs. 1 EStG 1994. Vorinstanz ▶ NWB GAAAB-07367.
I. Sachverhalt
Der Steuerpflichtige hielt eine Beteiligung von 75 % an der B-GmbH, die er für 1,65 Mio DM erworben hatte. Diese Beteiligung gehörte zunächst zu seinem Privatvermögen. Im Verlauf des Jahres 1994 kaufte er der GmbH das Firmengrundstück ab, das er anschließend an die GmbH vermietete. Hierdurch wurde eine Betriebsaufspaltung begründet. Der Steuerpflichtige wies die GmbH-Beteiligung in der Eröffnungsbilanz seines Betriebsaufspaltungs-Besitzunternehmens mit den ...