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Keine Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus dem Erwerb von Geschäftswagen ab 2009
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines JStG 2009 enthielt eine neue Regelung in § 15 Abs. 1b UStG, die den Vorsteuerabzug aus dem Erwerb und dem Betreiben von Fahrzeugen erheblich einschränkt. Danach soll die Vorsteuer, die auf die Anschaffung oder Herstellung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Miete und das Leasing eines auch für den privaten Bedarf des Unternehmers genutzten Fahrzeugs nur noch zu 50 % abziehbar sein. Entsprechendes sollte auch für die im Zusammenhang mit einem solchen Fahrzeug entstehenden Betriebskosten gelten.
Entsprechend der Beschlussfassung des Bundestags-Finanzausschusses (16/11055 vom ) hat der Gesetzgeber S. 898von der Beschränkung des Vorsteuerabzugs für sowohl unternehmerische als auch nichtunternehmerisch verwendete Fahrzeuge abgesehen.