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BGH: Beweislast bei Beraterhaftung
Der BGH hat mit seinem Urteil vom (IX ZR 104/05 NWB ZAAAC-78763) die Beweislast für die Haftung des steuerlichen Beraters präzisiert.
1. Grundsatz
Ein Mandant kann nur dann Schadensersatz von seinem Berater verlangen, wenn er die Ursächlichkeit der fehlerhaften Beratung für seinen Schaden beweist. Dies bedeutet, dass der Mandant beweisen muss, dass er bei fehlerfreier Beratung diesem richtigen Rat gefolgt wäre. Für diesen Beweis gewährt die BGH-Rechtsprechung dem Mandanten aber eine Beweiserleichterung: Der BGH geht in Verträgen mit rechtlichen Beratern von der Vermutung aus, dass der Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, wenn nach der Lebenserfahrung lediglich ein bestimmtes Mandantenverhalten bei fehlerfreier Beratung nahegelegen hätte (sog. Anscheinsbeweis, Urteil v. , NJW 1993 S. 3259).
2. Der...