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BBB 11/2008 S. 325

Abziehbarkeit betrieblicher Schuldzinsen bei geplanter Finanzierung von Anlagevermögen

Nach § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG sind Schuldzinsen uneingeschränkt abziehbar, wenn sie für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungskosten oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens anfallen. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach dem , NWB DAAAC-80583, Revision beim BFH unter Az.: IV R 19/08) nicht nach dem im Kreditvertrag bezeichneten Darlehenszweck, sondern nach der tatsächlichen Verwendung der Darlehensmittel. Hierfür muss eine konkrete, unmittelbare Verbindung zwischen den Darlehensvaluta und dem Erwerb bestimmter Anlagegüter hergestellt werden. Der Stpfl. trägt insoweit die Feststellungslast.

Im Streitfall hatte die Klägerin Kredite aus KfW-Mittelstandsprogrammen aufgenommen, die Investitionen im Anlagevermögen ermögl...