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Abgabenordnung | Kirchensteuererstattung als rückwirkendes Ereignis
Nach dem NWB QAAAC-93284 ist die Erstattung von Kirchensteuer insoweit ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, als sie die im Jahr der Erstattung gezahlte Kirchensteuer übersteigt (Anschluss an , BStBl 2004 II S. 1058). – Anmerkung: Bei jährlich wiederkehrenden Sonderausgaben sind nach der Rechtsprechung des BFH Zahlbeträge mit gleichartigen Erstattungsbeträgen für frühere Jahre zu verrechnen. Der BFH hat also insofern der Praktikabilität (Änderungsbescheide für frühere Jahre werden vermieden) Vorrang vor einer exakten Zuordnung der Erstattungsbeträge gegeben. Eine solche Verrechnung ist aber dann nicht möglich, wenn der Erstattungsbetrag den Zahlbetrag übersteigt. Der BFH hat dazu bereits in dem Urteil v. entschieden, dass dann der Steuerbescheid nach...