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BFH 19.08.2008 VII R 6/07, NWB 43/2008 S. 339

Abgabenordnung | Steuerhinterziehung ist keine die Restschuldbefreiung ausschließende vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i. S. des § 302 Nr. 1 InsO

Das NWB KAAAC-93286 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) ist keine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i. S. des § 302 Nr. 1 InsO. (2) § 370 AO ist kein Schutzgesetz i. S. des § 823 Abs. 2 BGB. – Anmerkung: Durch die Restschuldbefreiung nach § 102 InsO wird der Insolvenzschuldner von allen insolvenzbefangenen Verbindlichkeiten endgültig frei, von den im Verfahren angemeldeten ebenso wie von den nicht angemeldeten, von privaten ebenso wie von Steuerschulden. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind hingegen – sofern entsprechend angemeldet – Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. Gehören dazu auch Steuerschulden, wenn die betreffenden Steuern hinterzogen worden sind? Der BFH verneint in der o. g. Entscheidung diese Frage: der Steuerp...BStBl 1997 II S. 308