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Vorläufigkeitsvermerke, Teileinspruchsbescheide und effektiver Rechtsschutz
Anmerkung zum
Das Besprechungsurteil ist bundesweit wohl die erste Entscheidung eines Finanzgerichts zur Rechtmäßigkeit von Teileinspruchsbescheiden, die derzeit auf der Grundlage des neu eingeführten § 367 Abs. 2a AO von Teilen der Finanzverwaltung massenhaft (allein in Niedersachsen weit mehr als 65 000) herausgegeben werden. Der 7. Senat des FG Niedersachsen rügt einen bestimmten Anwendungsfehlgebrauch des § 367 Abs. 2a AO durch das beklagte Finanzamt und hebt den angefochtenen Teileinspruchsbescheid auf. Mit Blick auf den „nicht hinreichend bestimmten, nicht hinreichend verständlichen und nicht hinreichend umfassend formulierten” Vorläufigkeitsvermerk des Einkommensteuerbescheids wird das beklagte Finanzamt zudem verpflichtet, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Finanzgerichts neu zu bescheiden. Gegen sein Urteil hat das erkennende Gericht wegen der Grundsätzlichkeit der Rechtssache die Revision zugelassen. Revision wurde von beiden Prozess-Parteien eingelegt (Az. beim BFH: III R 39/08). Die Klägerseite will höchstrichterlich feststellen lassen, dass unvollkommen formulierte Vorläufigkeitsvermerke die Steuerfestsetzung in Gänze infizieren und zur Nichtigkeit der Steuerbes...