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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Anmerkungen zum und zu den Änderungen des AEAO
[i]BFH, Urteil v. 30. 9. 2010 - III R 39/08, BStBl 2011 II S. 11 Bereits im Jahr 1993 war § 165 AO um die Möglichkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren erweitert worden, um der großen Zahl der auf Musterverfahren gestützten Einsprüche und Klagen Herr zu werden. Seitdem war die Frage umstritten, wie der Vorläufigkeitsvermerk genau lauten muss und wie weit die [i]BMF, Schreiben v. 17. 3. 2011, BStBl 2011 I S. 241Vorläufigkeit dann reicht. Höhepunkt (und vielleicht auch Endpunkt) der Diskussion waren nun die NWB XAAAC-79150 und des . Der AEAO ist mit an das vorgenannte BFH-Urteil angepasst worden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Historie
[i]Erster allgemeiner Vorläufigkeitskatalog bereits in 1992Das BMF hatte wegen der großen Zahl von Rechtsbehelfen, die im Hinblick auf anhängige Musterverfahren eingelegt worden waren, erstmals mit Schreiben v. (BStBl 1992 I S. 402) umfassend geregelt, dass Steuerbescheide hinsichtlich bestimmter Punkte im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden oder andere gerichtliche Verfahren nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig zu erlassen sind. Die Anlage zu d...