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LSG Baden-Württemberg 10.06.2008 L 4 Kr 6527/06, NWB 35/2008 S. 284

Sozialrecht | Sonderregeln für Auszubildende

Die gesetzliche Regelung, wonach Auszubildende im Vergleich zu den geringfügig Beschäftigten bzw. Beschäftigten mit einem Arbeitsentgelt im Bereich der Gleitzone weder vollständig von eigener Beitragszahlung befreit sind noch den Vorteil der verminderten Arbeitnehmerbelastung genießen, stellt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Gruppe der Auszubildenden dar (; Revision beim BSG zugelassen). Zur Begründung führten die Richter aus, dass die Gruppe der Auszubildenden in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht besonders schutzbedürftig sei, weshalb die Auszubildenden der Sozialversicherungspflicht selbst dann unterstellt seien, wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt werde. Auch die Anwendung der Gleitzonenregelung kön...