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VG Ansbach 10.07.2008 AN 5 K 08.00348, NWB 35/2008 S. 284

Abgabenrecht | Keine Rundfunkgebührenpflicht für berufliche Internet-PC?

Für ausschließlich beruflich genutzte Computer mit Internetanschluss in einer Kanzlei wird keine GEZ-Gebühr geschuldet ( KO, nrkr.). Allein die abstrakte technische Möglichkeit des Rundfunkempfangs begründe nicht zwangsläufig die Rundfunkteilnehmereigenschaft und damit die Gebührenpflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Gericht entschied dies zugunsten eines Rechtsanwalts. Demgegenüber hat das VG Ansbach (Urteil v. - AN 5 K 08.00348, nrkr.) entschieden, dass der Anwalt einer Kanzlei, die sonst keine Hörfunk- oder Fernsehgeräte bereithält, für seinen internetfähigen Büro-PC Rundfunkgebühren zu entrichten hat. – Anmerkung: In der Frage, ob ein Büro-Computer rundfunkgebührenpflichtig ist, sind die Meinungen der Verwaltungsrichter als...