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BFH 17.04.2008 V R 58/05, BBK 16/2008 S. 4802

Keine Umsatzsteuerfreiheit für selbständige Steuerdozenten bis

Die Leistungen von Dozenten, die bis zum gegenüber der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) eintägige Fortbildungen für Steuerberater durchgeführt haben, waren umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1993 galt nur für die Leistungen der Träger privater Schulen, nicht aber für selbständige Dozenten.

Eine Umsatzsteuerfreiheit ergab sich auch nicht aus der Sechsten EG-Richtlinie. Weder sind Dozenten „andere Einrichtungen” (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i RL 77/388/EWG), noch handelte es sich um einen „von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht” (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j RL 77/388/EWG). Denn die BStBK ist keine Schule oder Hochschule. Auch das das die Kenntnisvermittlung von Gastdozenten an der Bundesfinanzakademie als umsatzsteuerfrei behandelte, verhalf dem Kläger nicht zum Erfolg, weil es ...