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StuB 15/2008 S. 612

Funktionsverlagerungsverordnung

Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber als eine Maßnahme zur Gegenfinanzierung die Besteuerung der sog. Funktionsverlagerungen in § 1 AStG eingeführt (vgl. Frischmuth, StuB 2007 S. 386; ders., StuB 2007 S. 459). § 1 Abs. 3 Satz 13 AStG enthält die Ermächtigung für das BMF, die Einzelheiten zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Rahmen einer Rechtsverordnung zu regeln. Die ersten Entwürfe der sog. Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) wurden in den vergangenen Monaten im Rahmen von Seminar- und Literaturbeiträgen bereits umfassend diskutiert. Am hat sich der Bundesrat u. a. abschließend mit der Funktionsverlagerungsverordnung befasst, die nun die Änderungen des Fremdvergleichsgrundsatzes in § 1 AStG im Einzelnen erläutern soll. Die Verordnung tritt rückwirkend zum in Kraft und gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008.

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