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Schuldrechtliche und bilanzielle Aspekte sowie Preisanpassungen bei Funktionsverlagerungen nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008
Wie ist die Funktionsverlagerungsbesteuerung insgesamt zu würdigen?
Was gilt bei nachträglichen Preisanpassungen i. S. des § 1 Abs. 3 Sätze 11 und 12 AStG n. F.?
Wie wichtig ist die in § 1 Abs. 3 AStG n. F. angekündigte Rechtsverordnung?
In der StuB-Ausgabe 10/2007 wurde die Konzeption der Funktionsverlagerungsbesteuerung nach dem Regierungsentwurf zum Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008) vorgestellt und kritisch analysiert. Die dort abgeleiteten Ergebnisse gelten nach der Beschlussfassung des UntStRefG 2008 durch den Bundestag am i. d. F. der BT-Drucks. 16/5452 unverändert fort. Die in StuB 10/2007 vorgestellte und gewürdigte Konzeption der Funktionsverlagerungsbesteuerung wurde keinen Änderungen unterworfen . Vielmehr ist zu konstatieren, dass der sehr weite, stellenweise inakzeptable Anwendungsbereich der Funktionsverlagerungsbesteuerung unter Einbezug der Funktionsverdoppelungen und -vervielfachungen bestätigt wurde . Nachdem die Funktionsverlagerungsbesteuerung gem. § 1 Abs. 3 Sätze 9 ff. AStG i. d. F. des Bundestagsbeschlusses vom („AStG n. F.”) in unveränderter Tragweite Bestand hat, können die Ausführunge...