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Zuordnung eines Grundstücksgeschäfts zu einem Maklerbetrieb
Die Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarkts kann einem Maklerbetrieb zugeordnet werden, wenn der Erwerb des Grundstücks und die Errichtung des Einkaufsmarkts nicht zuletzt mit Hilfe der Kenntnisse aus der Maklertätigkeit abgewickelt werden und wenn die Errichtung und Veräußerung von Objekten in den folgenden Jahren im Rahmen einer Bauträger-GmbH fortgesetzt wird (Bezug: § 15 Abs. 2 EStG).
Praxishinweise: Im Streitfall war nicht zu entscheiden, ob die Errichtung und Veräußerung das Kriterium der Nachhaltigkeit erfüllte bzw. ob eine bauträgerähnliche Tätigkeit vorlag. Dadurch dass der Stpfl. als Immobilienmakler tätig war, betrieb er ein Handelsgewerbe und zu diesem gehören alle Geschäfte, die damit in einem Funktionszusammenhang – ob mittelbar oder entfernt – stehen. Die Err...