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StuB 14/2008 S. 569

Einkommensteuer | Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom (BGBl I S. 1912) wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum eingeführt. Dabei werden der Sparer-Freibetrag und der für Kapitaleinkünfte geltende Werbungskostenpauschbetrag zu einem einheitlichen Sparer-Pauschbetrag i. H. von 801 € (1.602 € für Verheiratete) zusammengefasst (§ 20 Abs. 9 EStG).

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das IV C 1 – S 2056/0 das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, übersandt. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrags auf einzelne Konten und/oder Depots desselben Kreditinstituts ist nicht mehr möglich.

Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn das Muster bereits für ...