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BFH  - III R 22/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 129, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 174, EStG § 26c, EStG § 26b

Rechtsfrage

Bei Ehegatten nur einheitliche Veranlagungsart möglich? - Kann der trotz beantragter besonderer Veranlagung an beide Eheleute ergangene Zusammenveranlagungsbescheid (ohne Ansatz der Einkünfte des Ehemannes) nach durchgeführter besonderer Veranlagung für den Ehemann wieder aufgehoben werden? - Änderungsmöglichkeiten nach § 129 AO, § 174 AO oder § 175 AO?

Aufhebung; Ehegatten; Offenbare Unrichtigkeit; Übersehen; Veranlagungsart; Widerstreitende Steuerfestsetzung

Fundstelle(n):
AAAAC-84135

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