Arbeitshilfe Juni 2010

Erlass eines Zusammenveranlagungsbescheids trotz beantragter besonderer Veranlagung - Änderung nach § 129 AO - Mustereinspruch

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Ist bei Ehegatten nur eine einheitliche Veranlagungsart möglich? - Kann der trotz beantragter besonderer Veranlagung an beide Eheleute ergangene Zusammenveranlagungsbescheid (ohne Ansatz der Einkünfte des Ehemannes) nach durchgeführter besonderer Veranlagung für den Ehemann wieder aufgehoben werden? - Bestehen Änderungsmöglichkeiten nach § 129 AO, § 174 AO oder § 175 AO?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

Datei öffnen

Fundstelle(n):
NWB IAAAD-15482